Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sanderbach Consulting GmbH, Industriestrasse 5, 4313 Möhlin, Schweiz.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Sanderbach Consulting GmbH, Industriestrasse 5, 4313 Möhlin, Schweiz (nachfolgend «Auftragnehmerin») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss
Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch eine von beiden Seiten unterzeichnete Offerte oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen — insbesondere Strategieberatung, Digitalisierung, Controlling, Administration und Backoffice — ergeben sich aus der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen fachgerecht und nach bestem Wissen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und kostenlos zur Verfügung und benennt eine verantwortliche Ansprechperson. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand zum vereinbarten Stunden- oder Tagessatz oder nach vereinbartem Pauschalpreis. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Spesen und Reisekosten werden nach Aufwand verrechnet. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.
6. Laufzeit und Kündigung
Mandate können, sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende schriftlich gekündigt werden. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Daten und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
8. Beizug Dritter
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen qualifizierte Dritte beizuziehen. Sie haftet für deren Auswahl und Instruktion.
9. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des für das jeweilige Mandat vereinbarten Honorars beschränkt.
10. Geistiges Eigentum
Konzepte, Auswertungen, Vorlagen und Unterlagen, die im Rahmen des Mandats erstellt werden, dürfen vom Auftraggeber für die vereinbarten internen Zwecke genutzt werden. Alle darüber hinausgehenden Rechte, insbesondere an Methoden, Modellen und Tools der Auftragnehmerin, verbleiben bei dieser.
11. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und — soweit anwendbar — nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
12. Änderungen der AGB
Die Auftragnehmerin behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für laufende Mandate gilt die bei Vertragsabschluss gültige Fassung, sofern nichts anderes vereinbart wird.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Möhlin, Schweiz, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
Stand: 2026
